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Zentrale Beschlüsse

Betreuungsgeld Für die Erziehung zwei- und dreijähriger Kinder zu Hause gibt es ab 1. August 2013 100 Euro pro Monat, ab 1. August 2014 dann 150 Euro pro Monat. Das Geld kann zur privaten Altersvorsorge und zum Bildungssparen genutzt werden. In diesem Fall gibt es einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro pro Monat. Das Bildungssparen soll zur Finanzierung von Ausbildung oder Studium genutzt werden.

Praxisgebühr Diese wird zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Die Krankenkassen erhalten für den Wegfall der zwei Milliarden Euro einen Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds.

Schuldenbremse Diese soll bereits 2013 eingehalten werden. Damit wird im Bundeshaushalt noch ein strukturelles Defizit von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt. 2014 soll der Bundeshaushalt ganz ohne strukturelles Defizit auskommen, also nahezu ohne neue Schulden.

Gesundheitsfonds Der Bundeszuschuss wird 2013 zusätzlich um 500 Millionen Euro und 2014 um zwei Milliarden Euro gekürzt. Hintergrund ist das milliardenschwere Finanzpolster der gesetzlichen Kassen.

Verkehrsprojekte Der Bund stellt 2013 zusätzlich 750 Millionen Euro bereit.

Lebensleistungsrente Zur Bekämpfung von Altersarmut soll es Leistungsverbesserungen bei der Rente für Geringverdiener geben, die mit Steuermitteln bezahlt werden. Voraussetzung sind Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung über 40 Jahre und private Vorsorge. Das Bundesarbeitsministerium rechnet damit, dass die Aufstockung schmale Renten auf rund 850 Euro aufbessern wird.