Fangprämien

Dr. med. Schmiergeld

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Florian Kain

Fangprämien: Viele Ärzte kassieren illegale Extra-Honorare für die Überweisung an Kliniken. Kassen kritisieren "erhebliches Korruptionspotenzial"

- Es klingt unglaublich, zumindest möchte man es nicht glauben. Doch was eine Studie der Universität Halle-Wittenberg im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen ergeben hat, scheint durchaus Praxis im deutschen Gesundheitswesen zu sein: Viele Ärzte kassieren illegale Extra-Honorare, wenn sie ihre Patienten an bestimmte Kliniken überweisen. Fast jede vierte Klinik (24 Prozent) soll solche "Fangprämien" für Patienten zahlen, die ihnen etwa von Hausärzten zur weiteren Behandlung zugewiesen wurden.

Damit nicht genug: Annähernd die Hälfte (46 Prozent) der sogenannten nichtärztlichen Leistungserbringer wie Sanitätshäuser, Hörgeräte-Akustiker oder Orthopädie-Schuhmacher gaben den Wissenschaftlern gegenüber an, schon mal Vorteile wie Geld, Kostenübernahme von Tagungen oder Sachleistungen erhalten zu haben. Rechnet man die Zahlen der neuen und durchaus umstrittenen Studie, die pünktlich zum Auftakt des Bundesärztetags in Berlin vorgestellt wurde, hoch, dann hieße das, dass mehr als 27.000 niedergelassene Vertragsärzte gegen das Berufsrecht verstoßen.

"Mafia-Verhältnisse"

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sieht ein "erhebliches Korruptionspotenzial" und schlägt entsprechend laut Alarm: "Ärzte, die weiter an Zuweisungen gegen Entgelt festhalten, müssen damit rechnen, ihre Zulassung zu verlieren", droht Vorstand Gernot Kiefer. Krankenhäuser dürften für die Zuweisung von Patienten weder Entgelte zahlen noch wirtschaftliche Vorteile gewähren oder versprechen. Wenn etwa jeder fünfte Arzt Zuweisungen gegen Entgelt als selbstverständlich ansehe, dann sei das "ein Skandal". Von Einzelfällen könne man hier nicht mehr sprechen. Die Patienten müssten sicher sein, "dass ausschließlich medizinische und nicht monetäre Gründe" den Ausschlag für Überweisungen geben. Sollten Verbote wirkungslos bleiben, müsse das Korruptionsstrafrecht angewandt werden. Die Ärzte handelten schließlich im Auftrag der Kassen und Versicherten und dürften nicht über dem Gesetz stehen.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach fand noch drastischere Worte. Er sprach von "Mafia-Verhältnissen, die einen Riesenschaden verursachen". "Hier wird nicht der beste Arzt gesucht, sondern dahin überwiesen, wo das meiste Schmiergeld gezahlt wird." Die SPD wolle durchsetzen, dass Ärzte in solchen Fällen künftig strafrechtlich wegen Bestechlichkeit belangt werden können.

Tatsächlich gab knapp ein Fünftel (19 Prozent) der befragten Mediziner an, sie würden das Verbot, sich an der Zuweisung von Patienten zu bereichern oder dafür Vorteile zu gewähren, gar nicht zu kennen. 40 Prozent erklärten gar, dieses nur als unverbindliche "Handlungsempfehlung" zu verstehen. Dabei heißt es in Paragraf 31 Absatz 1 der Musterberufsordnung für Ärzte in Deutschland ausdrücklich, dass es Ärzten nicht gestattet ist, "für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile zu fordern, sich oder Dritten versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren". 52 Prozent der befragen Mediziner sagten den Wissenschaftlern allerdings, sie seien sich der mangelnden Kontrolle und der geringen Gefahr von Sanktionen bewusst. Also frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter?

Für die Studie wurden 1141 niedergelassene Fachärzte, stationäre Einrichtungen und nichtärztliche Leistungserbringer befragt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, zweifelt die Ergebnisse aber an. Wenn die Daten zutreffend wären, dann müsste es bei der Ärztekammer und den Staatsanwaltschaften viel mehr Anzeigen geben, betonte Montgomery. Er rief dazu auf, solche Fälle auch anzuzeigen und warf den Autoren der Studie Stimmungsmache vor. Grundsätzlich handele es sich beim Thema Fangprämien um "uralte Kamellen". Die Kassen wollten parallel zum Deutschen Ärztetag in Nürnberg eine "Skandalisierung des ärztlichen Berufsstandes initiieren". Dies sei ebenso "platt wie populistisch".

In der Bundesregierung will man ebenfalls nicht mit in das Klagelied des GKV-Spitzenverbands einstimmen. Vielmehr beeilte sich Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), auf dem Ärztetag den Spieß umzudrehen: Er forderte die Kassen auf, selber aktiv zu werden. Die Gesetzeslage sei schließlich klar: "Wenn ein Arzt gegen Entgelt in Kliniken zuweist, muss das geahndet werden." Die Kassen, so unterstrich er, hätten "alle Möglichkeiten, das zu tun". Diese müssten Verdachtsfällen nachgehen und dann Konsequenzen ziehen. Jedenfalls reiche es nicht hin, nur eine Studie in Auftrag zu geben. Daten über einen Anstieg anonymer Meldungen solcher Fälle lägen im Ministerium nicht vor.

Bestechungsvorwürfe wegen illegaler Prämienzahlungen waren zuletzt 2009 aufgekommen. Ärztevertreter hatten damals eingeräumt, dass Praxisärzte Prämien von Krankenhäusern für die Überweisung von Patienten erhalten hatten. Kliniken und Ärzte vereinbarten daraufhin die Einrichtung von "Clearingstellen" bei den Landesärztekammern, in denen man sich die zugrunde liegenden Verträge genauer anschauen sollte. In den meisten Ländern wurden diese inzwischen eingerichtet. Auch in Berlin gibt es eine "Clearingstelle", in der die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer und die Krankenhausgesellschaft gemeinsam überprüfen, ob Kooperationen zwischen den hier niedergelassenen Ärzten und den Kliniken krankenhaus- und wettbewerbsrechtlich in Ordnung gehen. Doch die Praxis zeigt, dass sich gar nicht so leicht überwachen lässt, ob Schmiergeld gezahlt wird. Im Grundsatz, so betont man auch im Bundesgesundheitsministerium, sei die Kooperation zwischen niedergelassenen Fachärzten und Kliniken ja auch wünschenswert und in "vielen Fällen unerlässlich". Schließlich müssten etliche Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt ambulant weiterversorgt werden. Bei manchen Zahlungen handele es sich also um zulässige Prämien im Rahmen der üblichen Versorgungsverträge. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass Bestechungsgelder im Rahmen der üblichen Kooperationsvereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenhäusern kaschiert werden.

Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) sagte auf Morgenpost-Anfrage: "Bei Berlins größtem Krankenhausunternehmen Vivantes sind solche Zuweiserpauschalen sowohl in monetärer Form als auch mit sachlichen Zuwendungen ausdrücklich ausgeschlossen." Ansonsten setze er auch bei diesem Thema auf den "aufgeklärten Patienten, der seine Rechte kennt und wahrnimmt". Die Eigenverantwortung der Patienten stärke Berlin zum Beispiel mit Veröffentlichungen von Fallzahlen für bestimmte Krankenhausbehandlungen. "So schaffen wir mehr Transparenz zum Nutzen der Patientinnen und Patienten."

Portemonnaie der Ärzte

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Edgar Franke, forderte unterdessen eine Gesetzesverschärfung. "Die gesetzlichen Regelungen gegen Korruption im Gesundheitswesen reichen nicht aus", sagte Franke der "Rheinischen Post". "Wir brauchen einen speziellen Straftatbestand für Korruption im Gesundheitswesen und wir benötigen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften in allen Bundesländern." Zudem, so verlangte er, "müssen systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern sanktioniert werden".

Doch auch in der CDU-Bundestagsfraktion reagiert man nicht erfreut auf die Ergebnisse der neuen Studie. "Fangprämien sind illegal, jeder einzelne Fall ist zu viel", erklärte der Gesundheitsexperte Jens Spahn. "Dabei sollte es doch eigentlich um das Wohl der Patienten gehen. Fangprämien füllen nur das Portemonnaie der Ärzte."