Wenn das Wohnmobil gestohlen wird
Der Diebstahl eines Wohnmobils kann teuer werden. Zwar steht die zuständige Assekuranz dann für das Fahrzeug gerade. Doch der Verlust von Kleidung und Hausrat wird nur durch eine spezielle Reisegepäckversicherung abgedeckt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg lehnte nun die Klage von Reisemobil-Touristen ab, die ihre Ausgaben für den Neukauf des Gestohlenen wenigstens von der Steuer absetzen wollten. Das, so die Richter, sei aber nur dann möglich, wenn Risiken nicht versicherbar sind - was bei den Campern nicht der Fall war (Az.: 2 K 441/04).
tdt
Vermeintlich freie Plätze
Vergibt eine Fluggesellschaft Plätze in einer Maschine, die für den Weiterflug einer 35-köpfigen Reisegruppe reserviert sind, die aber 15 Minuten verspätet ankommt, hat sie denjenigen, die deshalb nicht mehr mitgenommen werden können, den Aufwand für Ersatzflüge zu erstatten. Das Unternehmen kann nicht argumentieren, die Reiseleiterin hätte auf die Verspätung telefonisch aufmerksam machen müssen, weil es sich bei den "fehlenden" Passagieren nicht um Einzelpersonen handelte. Laut Landgericht Frankfurt wäre es geboten gewesen, sich vor der Vergabe der Plätze selbst zu erkundigen, worauf die Verspätung zurückzuführen sei (Az.: 2/19 O 349/05).
wob