Besitzer bestimmter Hunde dürfen mit ihren Tieren nicht ohne weiteres oder überhaupt nicht in einige Länder reisen. Das gilt vor allem für sogenannte Kampf-, aber auch für Wach- und Schutzhunde wie Rottweiler. Darauf macht der Deutsche Tierschutzbund in Bonn aufmerksam. Wer etwa in Frankreich Urlaub machen möchte, muss seinen Pitbull oder Mastiff und auch Doggen zu Hause lassen. Ob der Halter ein Zuchtbuch hat oder nicht, spielt keine Rolle. American Staffordshire-Terrier oder Tosas dürfen dagegen mitgenommen werden, wenn der Halter ein offiziell anerkanntes Zuchtbuch vorlegt.
Nach Dänemark ist die Einreise mit Pitbull-Terriern und Tosas sowie deren Kreuzungen verboten. Auch Ungarn lässt Hunde zahlreicher Rassen nicht passieren. In den Niederlanden ist die Einreise mit Pitbulls und Hunden, die ihnen ähnlich sehen, verboten. Das bedeutet für Besitzer von American Staffordshire-Terriern, dass sie die Zuchtpapiere dabeihaben müssen. Sonst kann der Hund wie etwa auch in Frankreich beschlagnahmt oder sogar eingeschläfert werden. dpa