Wenn das Schiff strandet Die Gäste des am letzten Sonntag vor Lettland gestrandeten Schiffs “Mona Lisa“ haben Anspruch auf Entschädigung.
Wenn das Schiff strandet
Die Gäste des am letzten Sonntag vor Lettland gestrandeten Schiffs "Mona Lisa" haben Anspruch auf Entschädigung. Denn kann ein Schiff wegen eines Manövrierfehlers nicht weiterfahren, sei die Reise mangelhaft, erläuterte Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Schon für die Unannehmlichkeiten eines Umzugs auf ein anderes Schiff hätten die Urlauber Anspruch auf eine Reisepreis-Minderung. Kann eine Kreuzfahrt nicht fortgesetzt werden, besteht grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung des sogenannten Restreisepreises. dpa
Stornokosten bei Olympiareisen
Beim Stornieren von Reisen zu den Olympischen Spielen in Peking können hohe Gebühren anfallen - sie sind in einigen Fällen aber unzulässig. In dem vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall hatte der Veranstalter Dertour von Olympia-Besuchern für Stornierungen seit Februar Gebühren von 80 Prozent des Reisepreises sowie den vollen Wert der Eintrittskarten zu den Wettkämpfen gefordert. Die Richter sahen dies aber als unangemessen an und erklärten die Bedingungen für unwirksam (Az.: 2-02 O 438/07). dpa