Schmerzensgeld bei Strapazen Weil sich die Reiseversicherung um den Krankenrücktrittstransport drückte, machte sich der USA-Urlauber alleine auf den Rückweg: ernsthaft krank und fiebernd.

Schmerzensgeld bei Strapazen

Weil sich die Reiseversicherung um den Krankenrücktrittstransport drückte, machte sich der USA-Urlauber alleine auf den Rückweg: ernsthaft krank und fiebernd. Das Landgericht München sprach dem Mann daraufhin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zu - die Versicherung hatte dem Mann leichtfertig ihre professionelle Hilfe versagt (Az.: 6 S 20960/06).

tdt

Mit dem Taxi nach Hause

Urlauber dürfen auf Kosten des Reiseveranstalters mit dem Taxi nach Hause fahren, wenn sie am Flughafen elf Stunden warten müssen. Das gilt zumindest dann, wenn dadurch keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen. Im vor dem Landgericht Frankfurt verhandelten Fall ging es um einen Kölner, der am Flughafen Köln/Bonn erfuhr, dass sein Flug aufgrund von technischen Problemen elf Stunden Verspätung haben wird. Er fuhr daraufhin mit einem Taxi nach Hause und später zum Flughafen zurück. Die Kosten dafür durfte er später geltend machen, entschied das Gericht (Az.: 2-24 S 290/06). dpa