Zwischenübernachtung an Silvester Die Kanarenurlauber hatten erst bei Antritt ihrer Silvesterreise erfahren, dass sie bei An- und Abreise auf Teneriffa zwischenübernachten mussten.

Zwischenübernachtung an Silvester

Die Kanarenurlauber hatten erst bei Antritt ihrer Silvesterreise erfahren, dass sie bei An- und Abreise auf Teneriffa zwischenübernachten mussten. Beim Rückflug betraf das die Silvesternacht. Der Veranstalter argumentierte, er habe im "separaten Infoteil" darauf hingewiesen. Weil diese außergewöhnliche Gestaltung der Reise aber eine "derartige Relevanz" hat, genügt dieser Hinweis laut LG Frankfurt/M. nicht. Der Veranstalter musste den betroffenen Urlaubern 1200 Euro erstatten (Az.: 2/24 S 82/07).

wob

Während der Kreuzfahrt erkrankt

Wenn Mitreisende auf einem Kreuzfahrtschiff schwer erkranken und der Kapitän deshalb zum letzten Hafen zurückkehrt, dann haftet der Reiseveranstalter nicht für die Folgen. Im vorliegenden Fall musste aus Zeitgründen die Stadtbesichtigung im nächsten Hafen ausfallen. Ein Urteil des AG Offenbach (Az.: 39 C 317/07).

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