Kein Extrageld für Jugendweiheanzug
Ein jugendlicher Hartz-IV-Bezieher hat keinen Anspruch auf Extrageld für einen Jugendweiheanzug und eine Feier. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden. Der junge Mann berief sich auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf Freiheit der Religionsausübung und wollte einen Zuschuss von 407 Euro einklagen. Nach Ansicht des Gerichts hätte er frühzeitig dafür sparen können.
Franziskaner verlieren 7,2 Millionen Euro
Der Orden „Arme Brüder des heiligen Franziskus“ verliert vermutlich 7,2 Millionen Euro, die er bei der inzwischen pleitegegangenen Anlagefirma Infinus angelegt hatte. Diese Summe nannte der Vorsitzende des Sozialwerks, Bruder Matthäus Werner. Nach seinen Worten wurden „3,2 Millionen Euro im langfristigen und vier Millionen Euro im kurzfristigen Bereich angelegt“.
Zahl der Empfänger von staatlicher Hilfe steigt
Die Zahl der Menschen, die auf staatliche Hilfen zur Pflege angewiesen sind, steigt. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte, erhielten im Jahr 2012 in Deutschland rund 439.000 Menschen Hilfe zur Pflege – 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Für diese Leistungen gaben die Träger der Sozialhilfe mit 3,2 Milliarden Euro 4,5 Prozent mehr aus als 2011.