- Das Ziel, die Situation für die Patienten zu verbessern, werde mit dem Gesetzentwurf noch nicht umfassend erreicht, sagte AOK-Vorstand Uwe Deh am Dienstag anlässlich einer Anhörung zu dem Entwurf. "Der jetzige Flickenteppich von mehr als 50 Krebsregistern muss abgelöst werden durch aussagefähige, übergreifende und transparente Daten", forderte Deh. Die bestehenden regionalen Register seien häufig viel zu kleinteilig mit zu niedrigen Fallzahlen und entsprechend häufigen Fehlerquellen. Deh plädierte daher für ein bundesweites Register.
Der Ersatzkassenverband Vdek sprach sich für nur ein Krebsregister pro Bundesland aus, damit die Arbeit an zentraler Stelle gebündelt werden kann. Krebsregister seien hilfreich, Defizite in der Versorgung zu erkennen, erklärte Vdek-Chefin Ulrike Elsner. Zwingende Voraussetzung dafür sei jedoch eine "vollständige, flächendeckende Datenerfassung, die deutschlandweit nach einheitlichen Kriterien erfolgt". Der Vizechef der Barmer GEK, Rolf-Ulrich Schlenker, begrüßte indes den Referentenentwurf zum Ausbau klinischer Krebsregister. Voraussetzung sei aber eine ausgewogene Finanzierung der Registerstellen durch sämtliche Beteiligten.
Im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sind klinische Krebsregister vorgesehen, deren Einzugsgebiet auf Landesebene festgelegt werden soll. Mehrfachmeldungen sollen durch einen Datenaustausch verhindert werden. Die Einrichtung der klinischen Krebsregister sollen die Länder finanzieren, die Betriebskosten die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen. Das Bundesgesundheitsministerium will die Stellungnahmen der Kassen prüfen und anschließend einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Kabinett werde sich am 22. August damit befassen.