Stuttgart 21
Verfassungsgericht macht Weg für Volksabstimmung frei
Der für Sonntag geplanten Volksabstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart 21 steht rechtlich nichts mehr im Weg. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Verfassungsbeschwerde von zwei Baden-Württembergern als "unzulässig". Das zur Abstimmung stehende Kündigungsgesetz zu Stuttgart 21 sei noch nicht beschlossen. Zudem könne nur die Verletzung von Grundrechten, nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden. Bei der Abstimmung geht es darum, ob das Land aus dem Projekt aussteigen soll. Projektgegner müssen mit Ja stimmen, Befürworter mit Nein. Derweil warben Weltkonzerne wie Bosch, Daimler und WMF für den Umbau. Die Deutsche Bahn will den oberirdischen Kopf- in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof verwandeln. Die Kosten werden auf 4,5 Milliarden Euro geschätzt. Ein Teil der Stuttgarter wehrt sich gegen die Pläne, die grün-rote Landesregierung ist zerstritten.
Bundeswehr
Deutschland unterstützt Afghanistan auch nach Abzug
Deutschland wird Afghanistan auch nach dem Truppenabzug Ende 2014 zur Seite stehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, es dürfe nicht dazu kommen, dass von Afghanistan wieder eine terroristische Gefahr ausgeht. Grundlegende Weichenstellungen soll hier die Afghanistan-Konferenz Anfang Dezember in Bonn bringen. Zugleich verteidigte Merkel den Abzug der Bundeswehr am Hindukusch. Anfang kommenden Jahres soll die Mannschaftsstärke auf 4900 Mann sinken.