Neue Rechtslage

Ärzteschaft lockert Grundsätze zur Sterbehilfe

Die Bundesärztekammer hat ihre neuen Grundsätze zur "ärztlichen Sterbebegleitung" vorgelegt. Die Richtlinien sollen Ärzten künftig mehr Sicherheit bei der Betreuung von todkranken Patienten geben. Zugleich lassen sie dem Arzt jetzt mehr Freiräume, den rechtlichen Rahmen verantwortungsvoll zu nutzen.

Bislang galt die Beihilfe zur Selbsttötung eines todkranken Patienten ausdrücklich als "unethisch". Jetzt heißt es lediglich: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe." Diese Formulierung sei ihm wichtig gewesen, sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe gestern in Berlin. Sie eröffne die Möglichkeit, dass im Einzelfall die Beihilfe zum Suizid ethisch durchaus vertretbar sein könnte. "Wenn Ärzte mit sich selbst im Reinen sind, dann brechen wir nicht den Stab über sie", sagte Hoppe.

Die Beihilfe zur Selbsttötung ist nach deutschem Recht nicht strafbar. Aktive Sterbehilfe dagegen ist nach wie vor verboten. Die Grundsätze zur Sterbebegleitung waren zuletzt 2004 überarbeitet worden. Damals wurde unter anderem klargestellt, dass eine künstliche Ernährung für Sterbende mit großen Schmerzen verbunden sein und daher eingestellt werden könnte. Das subjektive Gefühl von Hunger und Durst aber müsse weiterhin gestillt werden. Eine erneute Überarbeitung der Richtlinien war jetzt notwendig geworden, weil der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestärkt und der Bundesgerichtshof zudem geurteilt hatte, dass der Abbruch einer lebenserhaltenden Therapie auf Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar sei.

Ziel der neuen Grundsätze ist es daher auch, das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu stärken. Erstmals wurden auch Empfehlungen zur Sterbebegleitung von Kindern und Jugendlichen formuliert. Die jetzt vorgelegten Grundsätze haben jedoch keine bindende Wirkung. Das ärztliche Standesrecht verbietet derzeit noch die Beihilfe zum Suizid. Auf dem nächsten Deutschen Ärztetag Ende Mai in Kiel soll nun diskutiert werden, ob dieses Verbot aufgehoben werden sollte.

( dia )