Die Bundesregierung hat ihr 25-Milliarden-Paket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzesentwurf enthält auch die umstrittene Neuregelung zur Familienförderung.
Berlin - Die große Koalition will ihren Streit über die Familienförderung schnell beilegen. Im Gespräch ist jetzt, die Steuervorteile auch für Kinder unter sechs Jahren voll einzuräumen, gleichzeitig aber die Höchstsummen zu senken, die berufstätige Eltern bei der Steuer geltend machen können. Dann könnten die Kosten für die Kinderbetreuung bereits ab dem ersten Euro abgesetzt werden. Bundespräsident Horst Köhler mahnte einen umfassenden Aus- und Umbau der Kinderbetreuung an.
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm betonte, mit der Absetzbarkeit der Betreuungskosten sollten neue Arbeitsplätze im Haushalt geschaffen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden. Die Ziele seien zwischen den Koalitionspartnern unstrittig. Einig sei man sich auch darin, die vorgesehene Summe in Höhe von 460 Millionen Euro nicht zu überschreiten.
Der Kompromiß zur Familienförderung soll von den beiden Fraktionschefs, Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD), im Einvernehmen mit Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ausgehandelt werden. Das Kabinett hat den umstrittenen Gesetzentwurf so verabschiedet, wie er vor gut einer Woche auf der Klausur in Genshagen verabredet worden war. Er kann aber in Bundestag und Bundesrat noch verändert werden.
Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Christoph Böhr erwartet von seiner Partei eine Korrektur der familienpolitischen Beschlüsse des Bundeskabinetts. "Das, was bei der Klausur in Genshagen beschlossen wurde, widerstreitet in wichtigen Teilen mit Grundsätzen der Union", kritisierte Böhr gegenüber der Morgenpost. Vor allem der Plan, daß Paare, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist, Kinderbetreuungskosten nicht absetzen können, sei "nicht hinzunehmen, weil dies in die Wahlfreiheit der Familien massiv eingreift", sagte Böhr, der auch Landesvorsitzender in Rheinland-Pfalz und Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 26. März ist.
Nach dem Genshagener Konzept sollen Betreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren in einer Höhe von bis zu 4000 Euro absetzbar sein, sofern beide Elternteile berufstätig sind. Für Alleinerziehende ist der halbe Betrag vorgesehen. Nach dem bisherigen Modell sollen bei Kindern bis zu sechs Jahren allerdings die Betreuungskosten erst ab einer Schwelle von 1000 Euro geltend gemacht werden können. Besonders daran hatte sich die Kritik der SPD, aber auch in der CSU, entzündet.
SPD-Familienpolitiker möchten die Absetzbarkeit bei Kindern bis zu sechs Jahren deutlich erleichtern und sie dagegen bei älteren Kindern eher beschränken. 13- bis 14jährige benötigten nicht mehr so viel Betreuung wie Kleinkinder, hieß es. Unionspolitiker wie Böhr drängen hingegen darauf, Familien, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist, bei den Betreuungskosten steuerlich genauso zu behandeln wie Doppelverdiener. SPD und CSU sind sich einig, daß Betreuungskosten bereits schon ab dem ersten Euro absetzbar sein sollten.
Bundespräsident Köhler würdigte die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung. "Ein Elterngeld und die verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten weisen in die richtige Richtung", sagte er gestern in einer familienpolitischen Grundsatzrede in der Evangelischen Akademie im oberbayerischen Tutzing.
Zugleich beklagte er große Defizite. Derzeit könne nur einem Bruchteil der Kinder eine gute Betreuung geboten werden. Bund, Länder und Gemeinden müßten für bessere Betreuungsmöglichkeiten an einem Strang ziehen. Der Bundespräsident forderte auch die Wirtschaft zu größerer Kinderfreundlichkeit auf. Familien bräuchten praktische Hilfe und finanzielle Entlastung. Die derzeitige Unterstützung für Eltern sei zu kompliziert.
A.G./dpa