Haushaltspolitik

Bundesrat billigt Schuldenbremse

Als eines von drei Bundesländern hat Berlin gestern im Bundesrat einer im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse nicht zugestimmt. Bund und Länder wollen damit der ausufernden Verschuldung des Staates einen Riegel vorschieben.

- Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen billigte die Länderkammer mehrheitlich eine Grundgesetzänderung. Sie verbietet den Ländern praktisch von 2020 an neue Kredite und setzt dem Bund bei der Neuaufnahme von Schulden enge Grenzen.

Auch Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stimmten nicht zu, weil sie Länderkompetenzen beschnitten sehen. Die Enthaltung des rot-roten Berlins löste in der Hauptstadt scharfe Kritik aus. Die CDU nannte die Stimmenthaltung in der Länderkammer "unverantwortlich". Die Grünen sprachen von einem "peinlichen Aussetzer". Finanzexperte Jochen Esser warf dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) vor, er mache mit seiner Verweigerungshaltung Berlin lächerlich.

Mit der verschärften Grenze wird auch auf die Konjunkturprogramme und Banken-Rettungspakete reagiert, die zu einer Rekordverschuldung führen werden. Berlin erwartet allein in diesem Jahr nach zwei Jahren ausgeglichenem Haushalt neue Schulden von 1,6 Milliarden Euro. Wowereit hatte schon lange seine skeptische Haltung deutlich gemacht. In Zeiten der Wirtschaftskrise halte er eine Schuldenbremse für kontraproduktiv, begründete der Bürgermeister. Er räumte jedoch ein, dass die Stimmenthaltung Berlins problematisch sei, weil das Land auch Hilfen von Bund und Ländern beim Abbau der Altschulden erhalte.

Fünf Länder erhalten von 2011 bis 2019 jährlich rund 800 Millionen Euro. Nach bisherigem Stand kann Bremen mit rund 300 Millionen Euro jährlich rechnen, das Saarland mit 260 Millionen, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt mit je 80 Millionen.

( BM )