Die verurteilte Ex-RAF-Terroristin Eva Haule will Entscheidungen des Berliner Landgerichts nicht hinnehmen, nach denen sie Presseberichte über ihre Person dulden muss.

Berlin - Die verurteilte Ex-RAF-Terroristin Eva Haule will Entscheidungen des Berliner Landgerichts nicht hinnehmen, nach denen sie Presseberichte über ihre Person dulden muss. Haule werde Berufung einlegen, teilte ihr Anwalt Johannes Eisenberg mit. Das Gericht verkenne, dass es zum Menschenbild des Grundgesetzes gehöre, dass ein Mensch seinen Willen ändern dürfe. Zudem hätten sich ihre Lebensumstände erheblich verändert.

Das Berliner Landgericht hatte entschieden, dass aktuelle Presseberichte über die frühere Terroristin zulässig sind. Damit wurden einstweilige Verfügungen gegen fünf Zeitungsverlage aufgehoben, die über Haftlockerungen und die künstlerische Ausbildung Haules berichtet hatten. Da Haule keine Einwände gegen eine 2005 veröffentlichte Text- und Foto-Berichterstattung über ihre künstlerische Ausbildung erhoben habe, könne sie jetzt nicht den besonderen Schutz für resozialisierte Straftäter in Anspruch nehmen, hieß es.

Die 52-jährige Haule sitzt in Berlin in Haft. Sie war 1986 festgenommen und wegen 3-fachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihre Mindesthaftzeit von 21 Jahren erreicht sie am 1. August dieses Jahres. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet voraussichtlich Mitte des Jahres, ob sie danach vorzeitig entlassen wird. Haule wäre nach Brigitte Mohnhaupt das zweite Ex-RAF-Mitglied, das nach Verbüßung der Mindesthaftzeit in diesem Jahr auf Bewährung freikommt. Anwalt Eisenberg verwies auf eine Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Übergang von der Haft in ein Leben danach der entscheidende Zeitpunkt sei, an dem sich der Resozialisierungserfolg von Straftätern verwirkliche. Das dürfe nicht durch Presseveröffentlichungen gefährdet werden. In dieser Situation befinde sich derzeit Eva Haule. dpa