Berlin - Rot-Grün drückt beim Fahrplan für die Umsetzung der bislang «größten Arbeitsmarktreform» aufs Tempo: Morgen sollen die Hartz-Gesetze in den Bundestag eingebracht und bereits am Freitag kommender Woche verabschiedet werden. Sie sollen die Arbeitslosenzahl deutlich nach unten bringen. Als Einsparungen sieht der Gesetzentwurf Minderausgaben bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und beim Bund von 5,84 Milliarden Euro im kommenden Jahr vor.
Der Betrag wird vor allem durch Kürzungen bei den Leistungen für Langzeitarbeitslose erbracht, etwa durch verschärfte Anrechnung von Einkommen und Vermögen des Partners und des Erwerbslosen selbst. Das Arbeitslosengeld wird zudem nicht mehr jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Daneben gibt es Einschnitte bei den Unterstützungsleistungen in Weiterbildungszeiten. Der Sparbeitrag der kompletten Reform soll dem Gesetzentwurf zufolge bis 2006 auf 7,1 Milliarden Euro steigen.
Damit die erste Stufe bereits am 1. Januar 2003 in Kraft treten kann, hat die Koalition das Vorhaben in zwei Gesetzespakete aufgeteilt: in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungspflichtigen Teil. Der zustimmungsfreie Teil bedarf keiner Zustimmung des Bundesrats, kann also nicht von der Unionsmehrheit in der Länderkammer gestoppt werden. Die Zustimmung des Bundesrates ist bei der Schaffung von Mini-Jobs in Privathaushalten und den so genannten Ich-AGs als Schritt in die Selbstständigkeit notwendig. Für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe peilt die Regierung Januar 2004 an.
Der erste Gesetzesteil enthält die Bestimmungen zur Schnellvermittlung von Arbeitslosen und zur Leiharbeit. Werde die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von derzeit 33 Wochen nur um eine Woche gesenkt, hofft die Koalition allein daraus auf einen Einspareffekt von einer Milliarde Euro. 50 000 Arbeitslose sollen über die neuen Personal-Service-Agenturen und erweiterte Leiharbeit einen neuen Job finden. Auf Druck der Gewerkschaften ist in den Gesetzentwurf die Gleichstellung von Leiharbeitern mit den Stammbelegschaften aufgenommen worden. Tariflich vereinbarte Ausnahmen sind allerdings ausdrücklich vorgesehen. dpa