Die gesetzliche Rentenversicherung soll im kommenden Jahr über 19,3 Prozent steigen und die Rentenanpassung geringer als erwartet ausfallen. In der Begründung wird eine neue Formel erwähnt, in die der Beitragssatz eingeht. Wie sieht diese aus? Werner Graße, Berlin-Frohnau
Damit die Rente bezahlbar bleibt und die Beiträge nicht ausufern, gilt ab nächstem Jahr eine neue Rentenformel. Die Renten steigen dann zwar weiter mit den Löhnen, neu aber ist, dass die staatlich geförderte private Altersvorsorge («Riester-Rente») den Rentenanstieg schrittweise mindern wird. Zweite Änderung in der Rentenformel ist, dass sich eine Erhöhung des Rentenbeitrags ebenfalls leicht dämpfend auf die Rentenhöhe auswirkt. Das soll verhindern, dass den Beitragszahlern gar kein Geld mehr übrig bleibt, privat fürs Alter vorzusorgen. Als dritte Änderung richten sich die Renten nicht mehr nach den Netto-, sondern nach den Bruttolöhnen. Auch eine Änderung des Arbeitslosenbeitrags beeinflusst nicht mehr die Rentenhöhe. Damit wird vermieden, dass bei einer Steuer- oder Sozialabgabensenkung die Renten automatisch steigen. Fazit: Die Renten erhöhen sich nicht mehr ganz in dem Maße wie bisher, damit das Rentensystem finanzierbar bleibt. AvG