Richter verbietet Eta-Partei

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Madrid - Knapp 24 Jahre nach ihrer Gründung ist die Eta-nahe Baskenpartei Batasuna von der spanischen Justiz verboten worden. Nach einem Beschluss des als Pinochet-Jäger international bekannten Ermittlungsrichters Baltasar Garzón muss die als politischer Arm der Separatisten-Organisation Eta geltende Partei zunächst drei Jahre lang alle Aktivitäten einstellen. Ihre Büros und Bürgertreffs werden geschlossen, ihr gesamtes Vermögen eingezogen.

Für Batasuna (Einheit) bedeutet das einstweilige Verbot in der Praxis das Aus. Für die endgültige Illegalisierung sprach sich gestern Abend mit überwältigender Mehrheit das Parlament in Madrid aus. Als Reaktion werden neue Terroranschläge der Eta befürchtet.

Die 1978 unter dem Namen Herri Batasuna (Volksunion) gegründete Partei sei lediglich ein Befehlsempfänger von Terroristen, heißt es in der fast 400-seitigen Urteilsbegründung Garzóns, dessen Maßnahme um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. «Batasuna ist nur ein weiteres Instrument und integraler Bestandteil der Eta, ebenso wie deren Terrorkommandos.» Die Eta habe seit ihrer Gründung 1959 mehr als 3000 Attentate mit 836 Toten und fast 2400 Verletzten verübt, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen und zu verfolgen seien.

Batasuna kündigte Widerstand an und rief ihre Anhänger zur Besetzung der Parteibüros auf. «Eine Partei kann verboten werden, nicht aber eine Idee», sagte ihr Chef Arnaldo Otegi. Die regierende Volkspartei (PP) und die oppositionellen Sozialisten (PSOE) begrüßten dagegen das Verbot als wichtigen Schritt im Kampf gegen die Eta. Es ist das erste Verbot einer größeren Partei in Spanien seit dem Ende der Franco-Diktatur 1975.

Mit seiner Entscheidung kam Garzón dem spanischen Parlament zuvor, das auf einer Sondersitzung wie erwartet auf der Grundlage des neuen Parteiengesetzes die Einleitung eines formellen Verbotsverfahrens beschloss. Von den 334 anwesenden Abgeordneten votierten 295 für die gemeinsame Initiative der mit absoluter Mehrheit regierenden Volkspartei und der Sozialisten. Zehn Abgeordnete stimmten dagegen,

29 enthielten sich. Von den größeren Parteien waren nur die im Baskenland regierenden Nationalisten (PNV) gegen das Vorhaben. Sie warnten, der Basken- Konflikt werde sich verschärfen.

Noch in der kommenden Woche will die spanische Regierung nun das völlige Verbot Batasunas beim Obersten Gerichtshof beantragen. Das Verfahren wird drei bis sechs Monate dauern.

Dessen ungeachtet bedeutet Garzóns Entscheidung für Batasuna schon jetzt de facto das Aus. An den Kommunalwahlen im Mai kommenden Jahres wird die Partei nicht teilnehmen können. Jede öffentliche Demonstration ist künftig strafbar. Ihren Namen darf sie auch nicht mehr benutzen.

Die zusammen 15 Abgeordneten der Organisation in den Regionalparlamenten in Euskadi (Baskenland) und in Navarra sowie deren 62 Bürgermeister und fast 900 Stadträte blieben von dem einstweiligen Verbot zwar verschont. Ihre Arbeit ist aber nun stark behindert. Möglicherweise drohen den Batasuna-Führern zudem strafrechtliche Verfolgung und Haft. Gegen Parteichef Otegi hat der Generalstaatsanwalt bereits ein Verfahren eingeleitet.

Ministerpräsident José María Aznar (PP) hatte sich persönlich für ein Verbot der Baskenpartei stark gemacht. «Ich bin nicht bereit, einen Dreck wie die Batasuna-Führer länger auf der Straße zu dulden», hatte er nach dem jüngsten Eta-Anschlag gesagt. Dabei waren Anfang August beim südspanischen Alicante zwei Menschen getötet worden, darunter ein sechs Jahre altes Mädchen. dpa