Berlin - Ex-Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir müssen wegen der umstrittenen Zahlungen des PR-Beraters Moritz Hunzinger keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Der Fall Özdemir sei parlamentsrechtlich keiner, hieß es gestern aus dem Bundestag. Scharping drohe indes schlimmstenfalls eine Veröffentlichung des Vorgangs in einer Bundestagsdrucksache.
Die Tatsache, dass Özdemir einen Privatkredit von 80 000 Mark (rund 41 000 Euro) zu günstigen Zinsen von Hunzinger aufgenommen habe, sei nicht meldepflichtig, so ein Parlamentssprecher. Scharping solle bis zum 14. August gegenüber Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erklären, warum er die Honorarzahlungen Hunzingers in Höhe von 140 000 Mark nicht als Sondereinkünfte gemeldet habe. Falls Thierse einen Verstoß gegen den parlamentarischen Verhaltenskodex feststelle, werde dieser in einer Drucksache öffentlich gemacht.
Allerdings wurden bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeigen gegen Özdemir und Scharping im Zusammenhang mit der Hunzinger-Affäre gestellt. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob ein Anfangsverdacht bestehe.
Nach der Hunzinger-Affäre wird der Bundestag voraussichtlich doch noch im September über eine verschärfte Offenlegungspflicht der Nebeneinnahmen von Abgeordneten entscheiden. Dies sieht eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion vor, über die morgen der Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments entscheiden wird. Das Gesetz war vom SPD-Abgeordneten Christian Lange initiiert worden.
Thüringens Wissenschaftsministerin Dagmar Schipanski (CDU) leitete ein für sie von der PR-Agentur Hunzinger bestimmtes Honorar an den Landesverband ihrer Partei als Spende weiter. Das bestätigte gestern eine Ministeriumssprecherin in Erfurt.
Der Software-Konzern Microsoft will nach Angaben der «Rheinischen Post» einen Beratervertrag mit Hunzinger nicht verlängern.