Rauchen auf dem U-Bahnsteig wird teuer

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Berlin - 2003 soll ein Jahr der Reformen sein, verspricht die rot-grüne Bundesregierung. In unserer Serie - heute der letzte Teil - listen wir auf, auf welche Änderungen sich die Bürger einstellen müssen.

VERKEHR

- Schwarzfahren wird teurer: Wer ab 1. Januar 2003 in Bussen und Bahnen ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, muss mit bis zu 40 Euro Bußgeld rechnen. Die Anhebung des maximalen Bußgeldes für Schwarzfahrer um zehn Euro wird mit den allgemein gestiegenen Preisen, Löhnen und Gehältern sowie mit höheren Fahrpreisen begründet. Es ist die erste Anhebung seit 13 Jahren. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen schätzt die Fahrgeld-Ausfälle durch Schwarzfahrer auf rund 250 Millionen Euro jährlich. Weist der Fahrgast nachträglich nach, dass er zum Zeitpunkt der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes Inhaber eines gültigen Fahrausweises war, soll das erhöhte Beförderungsentgelt künftig sieben statt bisher fünf Euro betragen.

- Auch Rauchen auf unterirdischen Bahnhöfen soll künftig Geld kosten. Verstöße gegen das bisher schon auf den meisten unterirdischen U- und S-Bahnhöfen geltende Rauchverbot können ab Januar mit 15 Euro geahndet werden. Bisher darf kein Bußgeld gefordert werden. Der Reinigungsbedarf auf den Bahnsteigen habe inzwischen pro Jahr einen siebenstelligen Euro-Betrag erreicht, heißt es zur Begründung der Neuregelung.

POST - Das Briefmonopol der Deutschen Post AG wird ab 1. Januar 2003 eingeschränkt. Das frühere Staatsunternehmen wird nur noch für Briefe unter 100 Gramm eine Exklusivlizenz haben. Allerdings macht dieser Bereich den Löwenanteil bei der Briefbeförderung aus, so dass die Post nur mit begrenzten Einbußen wegen Wettbewerbs zu rechnen hat. Bisher gelten national 200 Gramm und EU-weit 350 Gramm als Grenze. Ab 1. Januar 2006 wird die Gewichtsgrenze weiter auf 50 Gramm gesenkt. Für die völlige Marktöffnung gibt es EU-weit noch keine Festlegung.

PREISANGABEN - Anbieter von Waren in Katalogen, im Internet oder Fernsehen müssen ihre Preise künftig so auszuzeichnen, dass diese die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile einschließen. Außerdem ist anzugeben, ob und in welcher Höhe zusätzliche Kosten für Lieferung oder Versand anfallen. Die Neuregelung der Preisangabenverordnung richtet sich an alle im Fernabsatz tätigen Unternehmen. Missverständnisse und Nachfragen sollen damit von vornherein vermieden werden. Hotels und Pensionen werden zugleich von der Pflicht entbunden, in jedem Zimmer ein Preisverzeichnis anzubringen.

WIRTSCHAFTSPRÜFER - Wirtschaftsprüfer müssen sich künftig alle drei Jahre von unabhängigen Kollegen prüfen lassen. Das sieht das Gesetz zur Qualitätskontrolle des Berufsstandes vor. Betroffen sind alle Fachleute, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen vornehmen. Sie müssen ihre Praxis alle drei Jahre durch einen anderen unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen.

BUNDESREGIERUNG/EINKOMMEN - Wie zahlreiche Landesregierungen hat sich auch die Bundesregierung angesichts leerer Kassen und als Signal an die Tarifpartner eine Nullrunde verordnet. Bereits 1992 bis 1994 hatte sie auf die Anpassung der Amtsbezüge verzichtet. dpa