DGB will Recht auf betriebliche Öffnungsklauseln verhindern

Osnabrück - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Union aufgefordert, auf ihren angekündigten Gesetzentwurf zu Öffnungsklauseln zu verzichten. Die Union will Betrieben damit die gesetzlich gesicherte Möglichkeit geben, in Absprache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern vom Flächentarifvertrag abzuweichen. Mit diesen «betrieblichen Bündnissen für Arbeit» sollen Unternehmen, die anderenfalls möglicherweise Konkurs anmelden müssten, beispielsweise niedrigere Löhne zahlen dürfen.

Der Unions-Entwurf, der bereits als bayerische Initiative dem Bundesrat vorliegt, sieht vor, dass mindestens zwei Drittel der Arbeitnehmer im Betrieb der Regelung zustimmen müssen. Außerdem haben die Tarifvertragsparteien ein Widerspruchsrecht.

Ein solcher Plan sei ein «Schlag gegen die Tarifautonomie und ein Frontalangriff auf die Gewerkschaften», sagte DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Es sei allein Sache der Tarifparteien, Abweichungen vom Flächentarifvertrag zu vereinbaren, um gefährdete Betriebe zu sichern. Die Gewerkschaften unterstützten betriebliche Bündnisse und bewiesen die nötige Flexibilität. Wer dies per Gesetz regeln wolle, vergifte das gesellschaftliche Klima und trage die Auseinandersetzung in die Betriebe, wodurch Gewerkschaften und Betriebsräte in die Konfrontation mit Unternehmensleitungen getrieben würden. Dazu gebe es keinen Anlass, da an den Gewerkschaften bisher weder betriebliche Bündnisse noch sonstige Bemühungen zur Rettung angeschlagener Firmen gescheitert seien.