Ohnmächtiger Superminister

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Stefan von Borstel

Im Eiltempo hat Wolfgang Clement die Hartz-Reform für den Arbeitsmarkt durch den Bundestag gepeitscht, nun wurde der rasante Superminister kräftig ausgebremst: Der Bundesrat schickte die beiden Hartz-Gesetze zur «grundlegenden Überarbeitung» in den Vermittlungsausschuss.

Angesichts der Stimmenmehrheit der Union in der Länderkammer war dies zu erwarten. Eine Schlappe für den Minister ist jedoch, dass sich nur zwei SPD-Länder auf seine Seite stellten: sein Heimatland Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo Ministerpräsident Gabriel um seine Wiederwahl kämpft. Der Rest der SPD-geführten Bundesländer enthielt sich der Stimme.

Von einer Blockade-Politik der Union im Bundesrat kann daher bislang keine Rede sein. Machtpolitische Spielchen beim ernsten Thema Arbeitslosigkeit dürften beim Wähler ohnehin nicht gut ankommen. Aber offenbar ist man nicht nur bei der Union, sondern auch in den rot-grünen Reihen mit den Gesetzentwürfen zur Realisierung des Arbeitsmarktkonzepts von VW-Manager Peter Hartz nicht besonders glücklich. Zu sehr hat der Minister bei der Umformulierung der einst einhellig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verabschiedeten Kommissions-Vorschläge in Gesetzestexte den Gewerkschaften und Sozialpolitikern in der eigenen Fraktion nachgegeben. Hartz selbst hatte sich jüngst über die Gesetze, die mit seinem Namen verbunden werden, tief enttäuscht gezeigt und jedes weitere Werben für sie abgelehnt.

Jetzt können die gröbsten Schnitzer im Vermittlungsausschuss ausgebessert werden. Bei den zu eng gefassten Minijobs im Haushalt, der Ich AG, die Arbeitslose in die Selbstständigkeit locken soll, und dem Brückengeld für Arbeitslose über 55 Jahre, das eine neue Frühverrentungswelle auslösen könnte, kann der Bundesrat ein gewichtiges Wort mitreden. Ohne seine Zustimmung kann dieser Teil der Hartz-Gesetze nicht in Kraft treten.

Dreh- und Angelpunkt des Hartz-Konzepts aber bleiben die Personalserviceagenturen, die Arbeitslose künftig als Zeitarbeiter an Unternehmen verleihen sollen. Hier haben die Gewerkschaften durchgesetzt, dass künftig Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Festangestellte erhalten sollen. Damit dürfte Leiharbeit für viele Unternehmen zu teuer werden, Hartz' Konzept kann so nicht funktionieren. Diesen entscheidenden Teil des Gesetzeswerks kann der Bundesrat aber nur verzögern, nicht verhindern.

Es wird spannend, ob die rot-grüne Koalition bereit ist, diesen zustimmungsfreien Teil des Gesetzespakets im Bundesrat noch einmal aufzuschnüren. Tut sie es nicht, braucht sie sich nicht zu wundern, wenn die unionsgeführten Länder dann tatsächlich auf einen Blockadekurs einschwenkten.