Das Gremium soll zwischen Bundestag und Bundesrat Brücken bauen. Es besteht aus jeweils 16 Mitgliedern beider Häuser, die entsprechend der Fraktionsstärken benannt werden. Der Ausschuss sucht Kompromisse, wenn Bundestagsbeschlüsse im Bundesrat keine Mehrheit finden. Veränderte Gesetzestexte muss der Bundestag erneut beschließen. Auch Bundestag und Bundesregierung können den Vermittlungsausschuss anrufen.