Berlin - In der FDP-Spendenaffäre gibt es neue Vorwürfe gegen den früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann. Bundesschatzmeister Günter Rexrodt teilte mit, dass bereits 1999 größere Beträge unbekannter Herkunft auf Konten des Landesverbandes geflossen seien. Dies habe eine erweiterte Untersuchung der Wirtschaftsprüfer ergeben.
Aus Parteikreisen in NRW verlautete, es handele sich um rund 100 000 Euro, die in gestückelter Form in das Rechenwerk der Partei gelangt seien. Im Zusammenhang mit dem Landtagswahlkampf 2000 sollen noch einmal 500 000 Euro unbekannter Herkunft an die NRW-FDP geflossen sein. Die designierte Landesvorsitzende Ulrike Flach zeigte sich überzeugt, dass Möllemann auch für diese Vorgänge verantwortlich sei. «Ich bin sicher, dass es auch 2000 und 1999 Jürgen Möllemann ist und nicht die FDP», sagte Flach. FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper bekräftigte ihre Forderung nach einem Parteiausschlussverfahren. In der FDP-Führung wird damit gerechnet, dass bereits bei der Sitzung des Landesvorstands am Montagabend der Ruf nach einem Parteiausschluss Möllemanns laut werden könnte. An diesem Tag will Rexrodt in Berlin den Abschlussbericht der Wirtschaftsprüfer vorstellen, während Möllemann eine Erklärung gegenüber der Parteiführung angekündigt hat. Sein umstrittenes antiisraelisches Flugblatt zur Bundestagswahl will Möllemann dagegen nicht mit illegalen Spendengeldern, sondern aus seinem Privatvermögen finanziert haben. Dabei soll es sich um einen «Vorschuss» von Möllemanns Geschäftsfreund Rolf Wegener handeln. Entgegen der Erklärung der Möllemann-Anwälte hält die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft aber nach wie vor an dem Verdacht fest, dass der FDP-Politiker mit der Finanzierung seines Flugblattes gegen das Parteiengesetz verstoßen hat.
Wie Staatsanwalt Johannes Mocken gestern der Berliner Morgenpost sagte, sei zwar die Stückelung der aus «Geschäftseinkünften» stammenden 980 000 Euro in 145 Einzelspenden wahrscheinlich nicht strafbar. Allerdings habe der FDP-Politiker mit der Stückelung die Absicht verfolgt, die Herkunft dieses Geldes zu verschleiern, was nach dem Parteiengesetz verboten sei. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat gestern das Ermittlungsverfahren auf fünf Beschuldigte ausgedehnt. Sie ermittelt jetzt auch gegen eine Mitarbeiterin und zwei Mitarbeiter der Düsseldorfer FDP-Zentrale wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz. Außerdem hat die Vorprüfung begonnen, ob gegen Möllemann auch wegen des Verdachts der Untreue ermittelt werden muss.