Seit wann gibt es bei Eheschließungen schriftliche Dokumente der Kirche und des Staates? Lebensgemeinschaften ohne Trauschein hat es sicherlich schon im Mittelalter gegeben. Peter Murillo, Berlin-Reinickendorf
Heiratsurkunden bilden zusammen mit den Geburts- und Sterbeurkunden die Personenstandsdokumente, in denen die wichtigsten Lebensdaten eines Menschen festgehalten sind. Die «klassische Form» des Personenstandsdokumentes ist das Familienbuch, das nach einer Eheschließung kraft Gesetzes (Paragraph 12 ff. Personenstandsgesetz) vom Standesbeamten angelegt wird. Es enthält Angaben zur Person der Ehegatten und deren Eltern. Die Familienbücher entstanden in Deutschland im Zusammenhang mit der Einrichtung der Personenstandsregister am 1. Januar 1876. Seitdem übt der Staat die Hoheit über die Lebensdaten seiner Bürger aus. Zuvor wurden die Personenstände in den Kirchenbüchern geführt, die bis 1876 als staatliche Urkunden galten. Die Führung von Kirchenbüchern, in denen auch Taufen, Firmungen und Konfirmationen verzeichnet sind, begann in Anfängen schon im Frühmittelalter. Ab dem 14. Jahrhundert waren sie allmählich und ab dem 16. Jahrhundert allgemein vorgeschrieben. neh