Stichwort: Sterbegeld

Die deutschen Bestatter reagieren empört auf Pläne der Bundesregierung, bei den Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen auch das Sterbegeld um die Hälfte zu kürzen oder ganz zu streichen. Ein derartiger Schritt komme einer «Enteignung der Versicherten» gleich. Durch ihre Krankenkassenbeiträge hätten diese für den Todesfall einen Anspruch auf den Bestattungskostenzuschuss erworben.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt das Sterbegeld derzeit pauschal 1050 Euro für den Versicherten. Stirbt ein mitversicherter Familienangehöriger, erhalten die Angehörigen 525 Euro. Voraussetzung ist, dass derjenige, für den das Sterbegeld ausgezahlt wird, bereits am 1.1.1989 bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Ansonsten gibt es keinen Bestattungskostenzuschuss. Eine ersatzlose Streichung des Sterbegeldes für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen war bereits 1999 im Gespräch. ddp