Sind Spareinlagen und Festgelder im Falle einer Bankeninsolvenz abgesichert? Wenn ja, wann kann man über die eingelegten Gelder verfügen? Ralph Behrens, 61 169 Friedberg
Geht in Deutschland eine Bank pleite, muss der Kunde nicht um seine Einlagen fürchten. Ein Sicherheitsnetz schützt Sparer und Anleger vor Verlusten. Bei einer Insolvenz springt die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken ein. Sparkassen und Volksbanken haben ähnliche Institutionen. Der Bankenfonds sichert Guthaben aller Kunden bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals eines Instituts. So sind selbst bei Kleinbanken mit einem Eigenkapital von fünf Mio. Euro Beträge bis 1,66 Mio. Euro pro Anleger geschützt. Sind Geldhäuser nicht an einem Feuerwehrfonds beteiligt, springt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH ein. Sie sichert aber nur 90 Prozent der Einlage, maximal 20 000 Euro pro Kunde. Geschützt sind Guthaben auf Spar-, Giro- und Terminkonten sowie Sparbriefe, nicht aber Inhaberschuldverschreibungen. Wird ein Institut durch die Finanzaufsicht geschlossen, können die Kunden bis zur Erstattung der Einlagen nicht über ihr Geld verfügen. n.s.