Eine Pleite kann lukrativ sein

Wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, wer kommt dann eigentlich für seine Kosten auf? Horst Grunbeck, Berlin-Wannsee

Für einen Insolvenzverwalter kann eine Pleite recht lukrativ sein, doch die Regel sieht anders aus. Wo wenig ist, kann auch nur wenig geholt werden. Denn die Insolvenzabwicklung ist aus der Masse zu bezahlen, aus dem Vermögen der Pleitefirma. Deswegen steht vor der Einsetzung eines Verwalters immer die Prüfung, ob das Verfahren nicht mangels Masse abgelehnt werden muss. Wird es eröffnet, richtet sich die Bezahlung nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Danach wird zunächst das Vermögen errechnet (Paragraph 1), für das der Verwalter Regelsätze erhält (Paragraph 2). Bis 25 000 Euro Restvermögen stehen ihm von diesem 40 Prozent, bei den nächsten 25 000 Euro 25 Prozent, bei 200 000 Euro sieben Prozent und jenseits von 50 Millionen noch 0,5 Prozent zu. Paragraph 3 der InsVV kennt darüber hinaus Zu- und Abschläge, je nachdem wie schwer oder wie leicht sich ein Abwicklungsverfahren darstellt. Zuschläge sind für die Fälle gedacht, in denen der Insolvenzverwalter auch Manager sein muss (wie bei Kirch). oh