Moskau - Nun ist es offiziell: Der Hubschrauber vom Typ Mi-26, bei dessen Absturz am 19. August 118 russische Soldaten starben, wurde von tschetschenischen Rebellen mit einer tragbaren Luftabwehrrakete vom Himmel geholt. Alle Zweifel an dieser Version seien ausgeräumt, sagte Russlands Verteidigungsminister Sergej Iwanow gestern in Moskau laut Agentur Interfax.
Der Hubschrauber war in unmittelbarer Nähe des Führungsstabes der russischen Truppen in Tschetschenien abgeschossen worden und in einem von den Russen zu ihrem Schutz angelegten Minenfeld niedergegangen. Dadurch war die Bergung der Opfer zusätzlich erschwert worden.
Der Vorfall wirft einmal mehr ein bezeichnendes Licht auf die Pattsituation in der umkämpften Kaukasusrepublik. Moskaus Truppen sind von einem mehrfach bereits bejubelten Sieg weit entfernt. Allerdings fehlt auch den Tschetschenen die Fähigkeit zu größeren militärischen Aktionen. Aber sie versetzen die russischen Soldaten durch ihre Anschläge aus dem Hinterhalt immer wieder in Panik.
Beim Abschuss der Mi-6 habe es sich vermutlich um eine Rakete vom Typ «Igla» (Nadel) gehandelt, sagte Iwanow. Die Abschussvorrichtung war nach der Katastrophe gefunden worden. Die auf der Schulter liegende Vorrichtung feuert eine zehn Kilogramm schwere und 1,55 Meter lange Rakete ab, die ihr fliegendes Ziel mit einem Infrarot-Suchkopf aufspürt. Sie hat eine Reichweite von fünf Kilometern und kann Ziele bis zu einer Höhe von 3500 Metern bekämpfen.
Iwanow zufolge wurde das rechte Triebwerk des Hubschraubers getroffen. Daraufhin sei an Bord ein Brand ausgebrochen, sämtliche hydraulischen Steuerungssysteme fielen aus. Auch die Türen und die Heckklappe ließen sich nicht mehr öffnen. Brennender Treibstoff strömte in den Innenraum, der zur tödlichen Falle für die über 150 Insassen wurde. Das Fluggerät, das für 80 Fallschirmjäger mit voller Ausrüstung ausgelegt ist, war zudem völlig überladen.
Minister Iwanow warf den verantwortlichen Offizieren «Disziplinlosigkeit, Verantwortungslosigkeit und Schlamperei» vor. Er kündigte disziplinarische wie strafrechtliche Konsequenzen an.