Staatsrechtler: SPD muss Name des Erblassers nennen

Berlin - Vor dem Hintergrund des bis heute anonymen 2,5 Millionen-Euro-Vermächtnisses an die Berliner SPD hat sich der Düsseldorfer Staatsrechtler Martin Morlok dafür ausgesprochen, Name und Anschrift des 1999 verstorbenen Erblassers zu veröffentlichen. Vermächtnisse müssten wie Spenden behandelt und die Geldgeber entsprechend publiziert werden, sagte Morlok der Berliner Morgenpost. «Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass Vermächtnisse schon immer Spenden waren.» Zwar hätten «manche Leute aus interessierten Kreisen» dies einfach «anders interpretiert», so Morlok. «Zuwendungen von Lebenden und Zuwendungen von Todes wegen müssen gleich behandelt werden.» Morlok berät die SPD seit Jahren in Fragen des Parteienrechts.

Die SPD hatte bisher lediglich zugesichert, das Vermächtnis «nach den Regeln des Parteiengesetzes» zu publizieren. Sie hat nicht zugesichert, Namen und Anschrift des Erblassers in dem Rechenschaftsbericht für 2002 zu veröffentlichen. Allerdings hat die Partei nach Morgenpost-Informationen den Namen des Erblassers bereits beim Bundestagspräsidenten bekannt gemacht. Damit genügt sie allerdings ihrer Publizitätspflicht nicht, so Morlok. «Indem eine Partei Name und Anschrift eines Spenders lediglich beim Bundestagspräsidenten hinterlegt, erfüllt sie noch nicht die Publizitätspflicht im Sinne des Grundgesetzes. Dies will, dass der Bürger weiß, welche Partei was bekommen hat.»

Das Geld aus dem Vermächtnis war der SPD nach eigenen Angaben erst Anfang dieses Jahres zugeflossen. Staatsrechtler Morlok ist davon überzeugt, dass auch dieser Zeitpunkt im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden muss. Und zwar als Spende und nicht unter der Rubrik «sonstige Einnahmen». Ganz korrekt wäre es, wenn die SPD das Vermächtnis bereits 1999, als ihr der Anspruch zugeflossen ist, im Rechenschaftsbericht veröffentlicht hätte, meinte Morlok weiter. Das jedoch hat die Partei unterlassen. hei