Im letzten Jahr habe ich einen Notebook (Computer) in einem Fachgeschäft gekauft. Die Marke ist Network, die von der Firma Natcomp hergestellt wird. Vor kurzem war der Notebook kaputt und der Fachhändler klärte mich darüber auf, dass zwar eine zweijährige Garantie vom Hersteller bestünde, dieser allerdings nicht mehr existiere. Somit sei die Garantie hinfällig. Stimmt das? Moshen Tan, Berlin-Mariendorf
Man muss zwei Dinge unterscheiden: die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer und die Herstellergarantie. Die von der Firma angegebene Garantiezeit ist nur vom Hersteller direkt einzuhalten. Für den Verkäufer gilt eine Gewährleistungspflicht, die nach sechs Monaten erloschen ist. Ist der Hersteller allerdings bankrott und sind seit dem Kauf sechs Monate vergangen, steht der Kunde bei einem Defekt ohne Garantie und Erstattung da. So sah es bis Ende vergangen Jahres aus. Das änderte sich mit der Einführung des neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, wonach auf alle neu gekauften Waren auch eine zweijährige Gewährleistungsgarantie vom Verkäufer übernommen werden muss. Somit hat der Kunde seit 1.1.2002 eine Sicherheit mehr auf Schadenersatz. Y.S.