ddp Berlin/Köln - Die SPD muss mit knapp 493 000 Euro für die Kölner Spendenaffäre büßen. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach gestern in Berlin entsprechende Sanktionen nach Paragraph 23a des Parteiengesetzes aus. Die Entscheidung betrifft die vom SPD-Unterbezirk Köln in den Jahren 1994 bis 1999 eingenommenen Spenden, die entgegen den Vorschriften des Parteiengesetzes nicht in den jeweiligen Rechenschaftsberichten verzeichnet waren.
Bisher sei eine Summe von 482 110 Mark eindeutig ermittelt worden, teilte Thierse weiter mit. Der aus der Verletzung der Veröffentlichungspflicht entstandene «Anspruchsverlust der SPD auf staatliche Mittel» belaufe sich auf das Doppelte. Das sind 964 220 Mark oder 492 997,85 Euro. Dieser Betrag werde nun bei der Auszahlung der staatlichen Mittel für das Jahr 2002 einbehalten, hieß es.
Der Bundestagspräsident unterstrich, der den Sanktionen zugrunde liegende Sachverhalt sei nach der von Wirtschaftsprüfern attestierten Stellungnahme der SPD «unstreitig». Thierse machte zugleich deutlich, dass eventuell weitere Sanktionen auf die SPD zukommen könnten. Bei neuen Erkenntnissen zu möglichen weiteren Verstößen gegen das Parteiengesetz, etwa durch die Spendenvorgänge in Wuppertal, werde Thierse gegebenenfalls weitere Konsequenzen ziehen, hieß es. Im März war bekannt geworden, dass in der Kölner SPD illegal Großspenden aufgesplittet und für Teilbeträge fingierte Quittungen an Parteimitglieder oder deren
Von der SPD war zunächst keine Stellungnahme zu den Sanktionen zu erhalten. Eine Sprecherin verwies lediglich auf eine für Freitag angesetzte Pressekonferenz mit Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier. Sie will sich dann zu den Ergebnissen der Sonderprüfung im SPD-Unterbezirk Köln äußern. Für die Vorgänge in Wuppertal, wo gegen Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) wegen Korruptionsverdachts ermittelt wird, rechne sie nicht mit Strafzahlungen: «Da haben wir nichts falsch gemacht.»