AFP Berlin - Wehrmachtsdeserteure und homosexuelle Opfer der NS-Justiz sollen nun auch gesetzlich rehabilitiert werden. Die entsprechende Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile wurde vom Bundestag verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung wird eine bereits im Dezember 2000 vom Parlament angenommene Entschließung auch rechtlich umgesetzt. Die Neuregelung bedarf allerdings der Zustimmung des Bundesrats, die wegen der ablehnenden Haltung von CDU/CSU und FDP fraglich ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, Verurteilungen homosexueller Männer aus der Zeit der NS-Diktatur insgesamt und ohne Einzelfallprüfung aufzuheben. «Wer aus ideologischen oder rassistischen Gründen verurteilt wurde, soll nicht länger mit dem Makel des Verurteilten leben müssen», erklärte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Dies sei mehr als 50 Jahre nach Kriegsende längst überfällig. Bei Menschen, die in der NS-Zeit durch Militärgerichte verurteilt wurden, unterscheidet das neue Gesetz allerdings. Urteile wegen Desertion beziehungsweise Fahnenflucht werden generell und ohne Einzelfallprüfung aufgehoben. Andere Straftatbestände werden dagegen nicht ohne Einzelfallprüfung aufgehoben, zum Beispiel Urteile wegen Plünderung oder Misshandlung von Untergebenen.