Regierung prüft Einsatz der Spezialtruppe

ddp Berlin - Die Bundesregierung lässt von Experten des Verteidigungs- und des Justizministeriums sowie des Auswärtigen Amtes die Rechtsgrundlage des KSK-Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan prüfen. Das berichtete das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Wochenende vorab. Nach einem vorläufigen Gutachten sei die Teilnahme der Spezialtruppe an der Jagd auf Taliban- und Al-Qaida-Verdächtige von der UNO-Charta zwar gedeckt.

Die amerikanische Regierung müsse aber den Status der Gefangenen und deren Haftbedingungen klären. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte in Berlin, der Rechtsausschuss des Bundestages müsse sich mit dieser Frage noch befassen. Ursprünglich sollte das am 17. Mai geschehen. Das Thema sei jedoch von der Tagesordnung genommen worden, sagte der Sprecher weiter. Solange sich der Ausschuss damit nicht beschäftigt habe, könne es auch keine Stellungnahme des Ministeriums dazu geben. Wie das Nachrichtenmagazin weiter schreibt, sind die Juristen zu dem Schluss gekommen, dass ein «zeitlich unbegrenztes Festhalterecht ohne richterliche Überprüfung» mit «zwingenden internationalen menschenrechtlichen Mindeststandards unvereinbar» sei.

Besondere Schwierigkeiten bereite die Möglichkeit, dass den mit deutscher Hilfe Festgenommenen auch die Todesstrafe drohen könnte, heißt es in dem Bericht weiter. Das Gutachten vertritt dem Blatt zufolge die Auffassung, dass die Übergabe von Verdächtigen an die USA dann unzulässig sei, wenn «bereits von vornherein erkennbar» sei, dass ihnen dort die Todesstrafe drohe. Laut «Spiegel» sollen in Afghanistan gemachte Gefangene in Ausnahmefällen auch einem aus Deutschland eingeflogenen Richter vorgeführt werden können. Dies gelte etwa, wenn die Festgenommenen deutsche Staatsbürger seien.

Der Ministeriumssprecher wies zugleich die Darstellung des Magazins zurück, wonach die deutschen Soldaten der Isaf-Friedenstruppe überlastet seien.