Berlin - Wohlfahrtsverbände und andere Träger müssen für ihre Zivildienstleistenden von März an 66 Euro im Monat mehr bezahlen. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Koalition eine Änderung des Zivildienstgesetzes, nach der sich die Träger mit 50 statt bisher 30 Prozent an den Kosten für eine Zivildienststelle beteiligen müssen. Die Regierung verspricht sich Einsparungen von 98 Millionen Euro. Vertreter der Opposition kritisierten, die Änderung gehe zu Lasten alter und pflegebedürftiger Menschen. Seitens der Koalition hieß es, nur durch diese bis Ende 2003 befristete Änderung sei es möglich, trotz bereits erfolgter Einsparungen die Einberufung von 100 000 Zivildienstleistenden wie geplant zu ermöglichen. Ansonsten hätte es wegen der schon im Oktober erfolgten Einberufung in diesem Sommer zu einer Absenkung und damit zu Defiziten im laufenden Betrieb kommen können. Vor dem Hintergrund erhöhter Wehrgerechtigkeit werde langfristig "auch durchaus eine Absenkung der Einberufungszahlen der Zivildienstleistenden" angestrebt.
Der CDU-Haushaltsexperte Dietrich Austermann warf der Regierung vor, der Zivildienst werde "zum heimlichen Sparstrumpf des Bundesfinanzministers". Die Gesetzesänderung sei im Eilverfahren durchgepeitscht, die Wohlfahrtsverbände seien erpresst worden. "In vielen Fällen müssen auch die Kommunen herhalten, wenn sie mit den Einrichtungen vereinbart haben, den überwiegenden Teil der ungedeckten Kosten zu tragen." Das bedeute, dass die öffentlichen Kassen nicht wirklich entlastet würden, sondern es nur zu einer Verschiebung komme.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel betonte, Zivildienstleistende seien "wichtig für die Betreuung behinderter Menschen in unserer Gesellschaft". Die höhere Kostenbeteiligung sei von den Dienststellen leistbar und sozialverträglich. Die Änderung bedeute außerdem Planungssicherheit für diejenigen, die bereits einberufen seien.