Mannheim - Im Prozess um unerlaubte Rüstungsgeschäfte mit Irak ist ein 59-jähriger Geschäftsmann aus Pforzheim gestern zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Sein Komplize, ein 54-jähriger Vertriebsleiter aus der Nähe von Bremen, muss dagegen nicht ins Gefängnis. Seine Haftstrafe von zwei Jahren wurde vom Mannheimer Landgericht zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht befand die beiden Männer für schuldig, unter Umgehung des UN-Embargos 1999 über Scheinfirmen Bohrwerkzeuge und -köpfe via Jordanien nach Irak geliefert zu haben. Mit dem Gerät hätten Artillerie-Geschützrohre hergestellt werden können. Auf fahrbare Panzerlafetten gebaut, kann damit laut Staatsanwaltschaft ABC-waffenfähige Munition etwa 70 Kilometer weit abgeschossen werden. "Beide Angeklagte wussten von der Eignung und haben dies billigend in Kauf genommen", sagte Richter Michael Seidling. Offen ließ er, ob die Maschinen tatsächlich militärisch genutzt wurden.
Die Vermittlung der Bohrköpfe wertete das Gericht als Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in drei Fällen. Der 54-jährige Vertriebsleiter habe eine Bewährungsstrafe erhalten, weil er sicherlich nicht ohne Einverständnis seines Arbeitgebers gehandelt habe. Die deutsche Firma, die die Bohrwerkzeuge lieferte, muss den Erlös von 193 000 Euro wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz an den Staat abliefern.
Der 59-jährige Angeklagte hatte zudem noch versucht, zwei weitere Waffengeschäfte zu vermitteln, unter anderem mit einem afrikanischen Land.