Weil er einen als einmalig geltenden Gold- und Silberfund aus der Spätantike ausgegraben und monatelang gehortet hat, ist ein 23-Jähriger vom Amtsgericht Speyer wegen Unterschlagung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Zwar habe er den Schatz letztlich ausgehändigt, aber Indizien sprächen dafür, dass er das nur aus Angst vor polizeilichen Ermittlungen gemacht habe, sagte Richterin Sascha Umealo-Wels am Mittwoch in Frankenthal. Der Angeklagte muss zudem 3000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.
Mit dem Urteil liegt das Gericht drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Rechtsanwalt Markus Menzendorff kündigte an, er wolle Rechtsmittel einlegen. Der Angeklagte selbst äußerte die Vermutung, an ihm solle ein Exempel statuiert werden. Er hatte den gut 100 Stücke umfassenden „Barbarenschatz“ im Mai 2013 in der Südpfalz entdeckt, als er ohne Genehmigung den Boden absuchte. Im Dezember 2013 händigte er den Schatz aus.
dpa