Justiz

Mollaths letzter Kampf

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Per Hinrichs

Vor Gericht wird nun die heikle Frage nach der geistigen Gesundheit des Franken geklärt

Eins ist klar: Gustl Mollath wird am letzten Prozesstag vor dem Landgericht Regensburg freigesprochen werden. Da es sich in seinem Fall um ein Wiederaufnahmeverfahren handelt und er im ersten Prozess 2006 bereits freigesprochen wurde, darf er in einem zweiten Urteil nicht schlechtergestellt werden als zuvor. Das gewaltige mediale Interesse, das sein Fall auslöst – für 40 Journalistenplätze gingen 250 Akkreditierungswünsche ein – gilt daher nur einer Frage: Muss er wieder in die geschlossene Psychiatrie? Oder ist der 58-jährige Franke ein Justizopfer, ein unschuldig Verfolgter, der wie in einem Verschwörungsthriller für verrückt erklärt wurde, um ihn mundtot zu machen?

Der Fall Mollath hat sich längst zu einem Glaubens- und Grabenkrieg entwickelt. Auf der einen Seite steht der Verdacht, Mollath habe seine Frau geschlagen. Seine Unterstützer dagegen sehen in ihm einen zu Unrecht verfolgten, etwas knorrigen Mann, der weggesperrt werden sollte, weil er die Schwarzgeldgeschäfte seiner Ehefrau enthüllt hatte. Petra M. arbeitete früher als Anlageberaterin bei der HypoVereinsbank und hat den Angaben ihres Ex-Manns zufolge mitgeholfen, Geld ihrer Kunden in die Schweiz zu schaffen. Erst hieß es, dass dies haltlose Vorwürfe seien, aus der Luft gegriffene Anschuldigungen. Dann tauchte 2012 ein alter Revisionsbericht der Bank auf, der einige Vorwürfe Mollaths stützte. Sein Verteidiger, der Hamburger Topanwalt Gerhard Strate, berichtet sogar von einigen Steuerstrafverfahren, die anhängig sind. Es ist vor allem Strate zu verdanken, dass Mollath wieder draußen ist. Am 6. August 2013 beschloss das Nürnberger Oberlandesgericht seine sofortige Entlassung aus der Psychiatrie. Der Anwalt hatte neben der Freilassung auch ein Wiederaufnahmeverfahren erwirkt, was höchst selten vorkommt und bezeichnend ist.

Die Staatsanwaltschaft wirft Mollath vor, seine damalige Frau Petra M. im Jahr 2001 geschlagen und ihre Autoreifen zerstochen zu haben. Die Anklage ist wortgleich mit der aus dem ersten Prozess. Petra M. wird wohl ihr Zeugnisverweigerungsrecht wahrnehmen. Dann könnten ihre Aussagen aus dem ersten Verfahren verlesen werden. Strate ist zuversichtlich, die Vorwürfe entkräften zu können.

Die öffentliche Anteilnahme für Mollath hat die Politik erkennbar unter Zugzwang gesetzt. Dabei stand stets die Frage im Mittelpunkt, wie mächtig Gutachter und psychiatrische Kliniken und ihre Ärzte sind. Die Psychiatrie, das Gutachterwesen und Fragen der Unterbringung rangieren daher in Bayern zur Zeit ganz oben auf der Tagesordnung. Im Landtag prüft ein Untersuchungsausschuss, was alles schiefgelaufen ist. Auf seinen Geisteszustand will sich Mollath nicht untersuchen lassen. Der Gutachter wird im Gericht sitzen und anhand der Mimik, der Äußerungen und des Verhaltens des Angeklagten erkennen müssen, ob der Mann gefährlich ist oder nicht.

Der Deutungskampf um Mollaths geistige Gesundheit kann beginnen. Genau 17 Verhandlungstage hat sich das Gericht vorgenommen, um die heikle Frage zu klären. Das Urteil, das sein Leben so einschneidend veränderte und ihn für sieben Jahre hinter Gitter brachte, kam 2006 nach einer gerade mal vierstündigen Verhandlung zustande.