Düsseldorf - Mit allen Mitteln wollten die fünf Männer im feinen Zwirn aus dem ohnehin schon maroden Gesundheitswesen Profit schlagen. Und wie es sich für gründliche deutsche Manager gehört, haben sie ihre kriminellen Machenschaften vertraglich festgehalten - dieser Kontrakt wurde ihnen nun zum Verhängnis. Gestern verurteilte das Düsseldorfer Landgericht die Ex-Vorstandschefs der Betriebskrankenkassen Düsseldorf und Rheinmetall sowie drei Manager von Reha-Zentren zu langjährigen Haftstrafen.
Vier Jahre lang - von 1997 bis 2001 - gönnten sich die Manager Zuwendungen in Höhe von rund fünf Millionen Euro. «Die Männer haben das Gesundheitssystem systematisch ausgeplündert und wie einen Selbstbedienungsladen benutzt», so Oberstaatsanwalt Herbert Mühlhausen. Er hatte für die beiden Vorstandschefs siebeneinhalb und fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Dass es nun nur vier Jahre und neun sowie vier Jahre und zehn Monate wurden, betrübte ihn aber nicht.
«Ich bin froh, dass wir die ganze Sache erst einmal so schnell abgeschlossen haben», sagte Mühlhausen nach dem Urteil. Ob er dieses Urteil in der Revision anfechten wolle, werde er in den nächsten Tagen entscheiden. Zwei mitangeklagte Leiter von Reha-Zentren müssen für drei und dreieinhalb Jahren hinter Gitter. Ein weiterer Angeklagter kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.
Damit nur keiner zu kurz kommt oder keiner der Komplizen ein doppeltes Spiel treibt, stand in dem Vertrag ganz genau, wie die ergaunerten Millionen aufgeteilt werden sollten. Alles wäre vermutlich noch länger glatt gelaufen, wenn den Ermittlern diese Vereinbarung nicht in die Finger gefallen wäre. Danach legten die Angeklagten zumeist umfangreiche Geständnisse ab.
«Das Handeln aller Angeklagten war von Geldgier motiviert», sagte der Vorsitzende Richter Stefan Galle bei der Urteilsbegründung. Der Ideenreichtum der korrupten BKK-Manager war nahezu grenzenlos, wenn es darum ging, Millionen von den Mitgliedergeldern in die eigenen Taschen zu wirtschaften oder kostenlos die Sonne Monacos zu genießen.
Zunächst wurden mehr als 100 Rechnungen für fiktive oder nur teilweise erbrachte Leistungen ausgestellt. Dann wurden den Reha-Zentren Patienten zugewiesen, die gar nicht existierten. Dafür erhielten die Vorstände der BKK Düsseldorf und Rheinmetall 400 Mark pro Patient. Schulungen für Mitarbeiter wurden zwar abgerechnet, aber nie verwirklicht. Und die BKK Düsseldorf und Rheinmetall zahlten - immer abgesegnet von oberster Stelle. Insgesamt beschäftigte sich das Gericht mit 351 Fällen aus den Jahren 1997 bis 2001, aus denen ein wirtschaftlicher Gesamtschaden allein für die beiden Betriebskrankenkassen in Höhe von rund drei Millionen Euro resultierte. Die Konsequenz: Nach dem Auffliegen der Machenschaften war die städtische BKK Düsseldorf ruiniert und wurde aufgelöst.