Neuruppin - In dem Prozess gegen den 40-jährigen Frank Schmökel hat der psychiatrische Gutachter Norbert Konrad den Gewaltstraftäter als «nicht heilbar» eingestuft. Schmökel müsse mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen, falls das Gericht den Vorwürfen der Anklageschrift folgt. In diesem Fall sei der 40-Jährige voll schuldfähig, sagte Konrad weiter. Gleichzeitig kritisierte der Psychiatrieprofessor die Behandlungsversuche an dem Sexualstraftäter im Maßregelvollzug: Es sei «kein psychologisches Konzept der Therapie zu erkennen». Der Gutachter attestierte Schmökel, der sich im aktuellen Verfahren wegen Mordes an einem 60-jährigen Mann und versuchten Totschlages verantworten muss, eine «dissoziale Persönlichkeitsstörung», verbunden mit einer «multiplen Störung seiner Sozialpräferenz». Konrad: «Seine inneren Konflikte werden sexualisiert.» Das demonstriere Schmökel durch ein starkes sexuelles Interesse an Mädchen im vorpubertären Alter. Außerdem zeigten sich bei dem wegen sexuellen Missbrauchs mehrfach vorbestraften Täter zunehmend sadistische Tendenzen.
Für den ersten Anklagepunkt - Schmökel attackierte im Oktober 2000 während eines Ausganges seine Mutter und einen Pfleger mit einem Messer - sah Konrad keine Anhaltspunkte für eine Tat im Affekt. Er habe also nicht vermindert schuldfähig gehandelt. Bei dem eine Woche später erfolgten Angriff auf einen Rentner - Schmökel erschlug ihn mit einem Spaten - machte der Gutachter die Einschätzung von der Wertung des Gerichts abhängig.
Schmökel hatte behauptet, er habe den Rentner mit einem Mädchen verwechselt, dass er mit dem Spaten betäuben und sexuell missbrauchen wollte. Für die «Verwechslung» machte er seine Augenkrankheit verantwortlich. Er leide an «Grünem Star», berichtete er gestern überraschend dem Gericht. Nach Konrads Einschätzung wäre das eine Tat im Affekt.
Folgt das Schwurgericht dieser These, wird es für Schmökel kein «Lebenslänglich» geben. In Briefen und bei Gesprächen mit einem Therapeuten hatte Schmökel aber auch berichtet, er habe den 60-Jährigen zielgerichtet erschlagen, um mit dessen Auto seine Flucht fortsetzen zu können. Das wäre nach Konrads Meinung dann jedoch kein Handeln im Affekt. Findet das Gericht dieses Tatgeschehen nachvollziehbarer, würde es, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, als Mord geahndet.