Köln - Die Wasserpfütze auf einer Restauranttoilette könnte einem Kölner Gastwirt teuer zu stehen kommen. Ein Gast hatte ihn auf 3500 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil er sich auf dem «Stillen Örtchen» einen folgenschweren Sturz zugezogen hat. In einem am Freitag veröffentlichten Vergleichsvorschlag des Kölner Landgerichts machte der Richter den Gastwirt für die Sauberkeit der Toiletten verantwortlich (AZ 141 C 53/02). Der Kläger war in einer Wasserpfütze auf der Restauranttoilette so unglücklich ausrutscht, dass er sich bei dem Sturz einen komplizierten Bruch des Lendenwirbels zuzog. Bei einem derart gravierenden Sturz hafte der Wirt mit, befand der Richter. Allerdings müsse ein Gastronom «nicht alle fünf Minuten seine Toilette putzen». Nach Ansicht des Gerichts trägt auch der Gast ein gewisses Mitverschulden, deshalb seien 1300 Euro angemessen. ddp