München - Der Biss in einen Burger hat einen Münchner Fast-Food-Liebhaber einen Zahn gekostet. Der Mann, der vermutlich auf einen Knochensplitter im Hackfleisch gebissen hatte, verklagte daraufhin das betreffende Schnellrestaurant, wie das Amtsgericht München gestern mitteilte. Die Richter sahen die Schuld der Burgerproduzenten als erwiesen an und verurteilten die Fast-Food-Kette nach dem Produkthaftungsgesetz zur Erstattung der Kosten für Implantat und Zahnbehandlung des Geschädigten.
Beim Biss in seinen Burger hatte der verletzte Mann nach eigenen Angaben zunächst einen Schmerz im linken Oberkiefer gespürt und den Bissen danach vor Schreck heruntergeschluckt. Das bestätigte im Gerichtssaal auch die Ehefrau des Geschädigten. Da die Schmerzen nicht aufhörten, hatte der Verletzte einige Tage später einen Zahnarzt aufgesucht. Dieser stellte fest, dass der kleine Backenzahn des Geschädigten, der so genannte 24er, komplett gespalten war, so dass er gezogen und durch ein Implantat ersetzt werden musste.
Der Mann hatte daraufhin die Erstattung der Kosten für Implantat und Zahnbehandlung von der Fast-Food-Kette eingefordert, die zunächst alles abgestritten hatte. Das Urteil ist rechtskräftig, der Burger-Fan kann inzwischen wieder herzhaft zubeißen. (Aktenzeichen: Amtsgericht München 113 C 38 353/01) AFP