Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz kann aufatmen. Jedenfalls ein bisschen. Die Beratende Kommission um die langjährige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Jutta Limbach hat mit erstaunlicher Klarheit empfohlen, das Restitutionsbegehren mehrerer Erben jüdischer Kunsthändler abzulehnen. Sie hatten die Herausgabe eines Schatzes aus Devotionalien mittelalterlicher Kirchenkunst verlangt, den das Herrscherhaus der Welfen einst gesammelt hatte. Der strittige Schatz besteht aus 42 Stücken und wurde 1935 von einem Konsortium aus Privatleuten an den damaligen Staat Preußen verkauft; er wird seit Jahrzehnten im Kunstgewerbemuseum in Berlin ausgestellt.
Bei dem Verkauf federführend waren drei jüdische Kunsthändler. Die Anwälte von Erben mindestens eines der beteiligten Kunsthändler verlangten entsprechend der Selbstverpflichtung Deutschlands in der Washingtoner Erklärung von 1998 die Herausgabe des Schatzes, dessen Wert eine niedrige bis mittlere dreistellige Millionensumme betragen soll.
Nach Überzeugung der Beratenden Kommission ließen sich alle offenen Fragen mit hinreichender Genauigkeit klären. Demnach ist schon die Anspruchsgrundlage der Antragsteller ungewiss. Sie führen ihr Verlangen darauf zurück, dass ihr Vorfahr Saemy Rosenberg einer der drei beteiligten Kunsthändler war und zugleich die Verkaufsverhandlungen führte. Wer aber die eigentlichen Eigentümer des Schatzes waren, als er verkauft wurde, ist bis heute unklar. Rosenberg hielt persönlich 1935 einen Anteil von 3,75 Prozent, ebenso sein Kollege Zacharias Max Hackenbroch. Der dritte Kunsthändler, Julius Goldschmidt, war mit 2,5 Prozent beteiligt, ebenso wie der Vermittler Alfons Heilbronner.
Die Anwälte der Antragsteller erklärten nach der Empfehlung der Beratenden Kommission, das Votum mache betroffen; es sei für sie und ihre Mandanten nicht nachvollziehbar. Man brauche aber Zeit, um zu Einzelheiten Stellung zu nehmen. Hermann Parzinger, der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, begrüßte dagegen die Empfehlung: „In jahrelanger intensiver Provenienzforschung zum Welfenschatz hat die Stiftung die Ankaufsumstände genauestens geprüft. Dem Ergebnis dieser Prüfung ist die Beratende Kommission gefolgt.“
Unklar bleibt, ob der Fall Welfenschatz, der im Gegensatz zu vielen tausend anderen Beispielen für nationalsozialistischen Kunstraub eben keine Restitution begründet, damit erledigt ist. Pessimistisch macht jedenfalls das Beispiel der Plakatsammlung von Hans Sachs. Sie war von der Gestapo beschlagnahmt worden; ihre Reste befanden sich nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Deutschen Historischen Museum. 2007 empfahl die Beratende Kommission, die einzigartige Sammlung nicht zu restituieren.
Daraufhin strengte der Erbe von Hans Sachs, sein Sohn Peter, einen Musterprozess vor dem Landgericht Berlin an und gewann: Ein Plakat musste restituiert werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2011, woraufhin die gesamte Sammlung 2012 restituiert wurde. Sie wird seitdem von den Erben des inzwischen verstorbenen Peter Sachs blattweise über Auktionshäuser verscherbelt und damit als kulturell bedeutsame Sammlung zerstört.