Mietvergleich mit Nachbargemeinde ist bedingt zulässig
Recht
Mietvergleich mit Nachbargemeinde ist bedingt zulässig
Vermieter können auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde zurückgreifen, wenn es in ihrer Gemeinde keinen Mietspiegel gibt. Allerdings müssen sie die Auswahl begründen.