Wasserschaden
Mieter haben keine Ansprüche gegen Nachbarn
Entstehen an der Decke Wasserflecken, haben Mieter keine Ansprüche gegen ihre Nachbarn aus der darüber liegenden Wohnung. "Es ist Aufgabe des Vermieters, den Schaden zu beseitigen", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Schließlich habe er auch ein Interesse daran, die Bausubstanz zu erhalten. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt allerdings, wenn der Nachbar nachweislich den Schaden verursacht hat und schadenersatzpflichtig ist.
Mietrecht
Vermieter darf keinen Zweitschlüssel behalten
Vermieter dürfen keinen Zweitschlüssel für die Wohnungen ihrer Mieter behalten. Grundsätzlich müsse sich der Vermieter anmelden, wenn er in die jeweilige Wohnung will, erklärt der Mieterverein München. Bestehe ein Vermieter darauf, einen Schlüssel zu behalten, könnten Mieter ohne weiteres das Schloss fachmännisch austauschen lassen. Allerdings sollten sie das alte behalten und beim Auszug wieder einbauen. Verreist der Mieter, sei es besser, den Vermieter darüber zu informieren, wo der Zweitschlüssel gelagert wird. Denn im Schadensfall - etwa bei einer defekten Wasserleitung - müsse der Vermieter schnell Zugang zur Wohnung bekommen können.