Das hat das Landgericht Coburg (Az.: 21 O 609/10) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein mitteilt.
In dem verhandelten Fall hatte sich ein sechsjähriges Mädchen an die Eisenstange eines Zauns gehängt. Diese löste sich, das Kind fiel zu Boden und verletzte sich schwer. Es musste zehn Tage im Krankenhaus bleiben. Die Eltern meinten, der Grundstückseigentümer habe die Stange nicht ausreichend befestigt, und forderten 7500 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Zwar habe der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich dafür zu sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Dies gelte jedoch nur gegenüber befugten Benutzern eines Grundstücks. Der Eigentümer müsse außerdem nicht damit rechnen, dass sich sechsjährige Kinder alleine und ohne Aufsicht dort aufhalten würden.