. So entschied es das Amtsgericht Bremen (Az. 17 C 105/10), wie die Wüstenrot Bausparkasse berichtet.
In einem Mehrfamilienhaus hatten mehrere Mietparteien die Miete um 20 Prozent gekürzt, weil ein Mitbewohner den Hausfrieden immer wieder durch sehr laute Musik und Geschrei störte - auch zu den Ruhezeiten. Der Vermieter kündigte dem lärmenden Mieter und verklagte ihn, die von den anderen Mietparteien einbehaltenen Beträge zu ersetzen. Damit kam er vor Gericht durch. Da die Geräuschbelästigungen über das gewöhnliche und zumutbare Maß hinaus gingen, hätten die anderen Mieter zu Recht die Miete gekürzt. Diesen Schaden müsse der lärmende Mieter ausgleichen.