Anträge für 2010 könnten noch bis 31. März gestellt werden, in Berlin bei den Finanzämtern.
Die Grundsteuer auf vermietete Immobilien werde teils erlassen, wenn die Ertragsausfälle entweder mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags betragen oder wenn die Immobilie sogar vollkommen ertraglos sei. Im ersten Fall würden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Ferner dürfe der Vermieter die Mietausfälle aber auch nicht selbst verschuldet haben. Dies setze bei Wohnungsleerständen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus.