Eigentumsanlage: Auf die lieben Nachbarn achten

Das soziale Miteinander ist abhängig vom guten Willen und dem Engagement aller Beteiligten. Diese Weisheit sollte sich jeder vor Augen führen, der eine Eigentumswohnung erwerben möchte. «Man sollte sich vor Abschluss des Kaufvertrags auch über das nachbarschaftliche Miteinander im Hause ein Bild machen», mahnt Matthias Schnabel vom Finanzdienstleister BHW (Hameln): «Zerstrittene Eigentümergemeinschaften können das Wohnvergnügen erheblich trüben.»

Man trifft sich nicht nur im Treppenhaus, sondern regelmäßig auch in der Eigentümerversammlung. Dort werden wirtschaftliche Entscheidungen getroffen und das Zusammenleben geregelt. Balkon, Fassade, Fenster, Dach, Treppenhaus und Keller gehören gewöhnlich zum Gemeinschaftseigentum, während das Innere der eigenen Wohnung so genanntes Sondereigentum darstellt. Nur hier kann der Eigentümer nach Belieben schalten und walten.

Über die Abrechnung der Betriebskosten, über Rücklagen für Reparaturen und die Hausordnung entscheidet die Versammlung der Eigentümer. «Die Protokolle dieser Treffen sind daher eine wichtige Informationsquelle für Kaufinteressenten», sagt Schnabel. Also: Einsicht fordern. Außerdem sollte ein Erwerber Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan, die Hausordnung und alle weiteren Gebrauchsregelungen durchsehen.

Was bei Eigentümerversammlungen festgehalten wurde, kann der Erwerber beim Hausverwalter nachlesen. Wer etwas Zeit in die manchmal mühsame Lektüre der Protokolle investiert, erkennt rasch, ob das Zusammenleben funktioniert. Bei lange schwelenden Konflikten sollte sich ein Erwerber gut überlegen, ob er sich an diese Hausgemeinschaft binden will. ddp