Anwohner gegen Bushaltestelle
Hausbewohner haben kaum Chancen, sich gegen eine Bushaltestelle vor ihrer Tür zu wehren. Auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az. 19 U 109/01) macht der Anwalt-Suchservice aufmerksam: Es war in dem Fall gemessen an gesetzlichen Lärm-Grenzwerten keine unzumutbare Beeinträchtigung feststellbar, und das Interesse der Allgemeinheit an einem ausgebauten Busnetz sei wichtiger als das Ruhebedürfnis Einzelner. Ähnlich argumentierte der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel (Az. 2 UZ 702/02), als eine Frau den Haltestellenbau vor ihrem Grundstück unterbinden lassen wollte. dpa
Unwürdiger Auftritt - keine Courtage
Immobilienkäufer müssen ihrem Makler keine Courtage zahlen, wenn dieser ihnen bewusst gravierende Mängel des Objekts vorenthält und damit ein «unwürdiges» Verhalten zeigt. Das entschied das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 9 U 84/01). In dem Fall hatte eine Hausverkäuferin ein Sachverständigengutachten erstellen lassen, das zahlreiche Mängel feststellte. Der Makler sollte das Gutachten an einen potenziellen Käufer weiterleiten, doch unterließ er dies. Die Richter: Ohne das Gutachten habe der Käufer den Erwerb nicht beurteilen können, der Makler habe somit gegen seine Treuepflicht verstoßen und verdiene keinen Lohn. dpa