Erdgeschoss-Mieter contra Müllcontainer

Ebenerdig wohnende Mieter müssen die Aufstellung von Müllcontainern vor ihrem Fenster nicht dulden. Laut Amtsgericht Hamburg (Az. 48 C 322/01) gilt dies auch, wenn sich alle übrigen Mieter und der Hausbesitzer dafür ausgesprochen haben, teilt der Anwalt-Suchservice (Köln) mit. Grundsätzlich seien Mieter zwar verpflichtet, Modernisierungen zuzustimmen - nicht aber, wenn es «unzumutbare Härten» gibt. In dem Fall sollten 1,80 Meter hohe Waschbeton-Container anderthalb Meter vor dem Schlafzimmerfenster der Erdgeschoss-Mieter aufgestellt werden. Unzumutbar, urteilten die Richter. Schließlich sei mit beträchtlichen Geruchsbelästigungen zu rechnen, die verhindern könnten, dass man die Fenster überhaupt öffnen kann. Auch versperrten die Container die Sicht, und deren Öffnen und Schließen mache Lärm, der direkt an einem Schlafzimmer nicht akzeptiert werden müsse. dpa